Förderung privater Maßnahmen im Zuge der Dorferneuerung
Neben den Entwicklungs- und Gestaltungsaufgaben im Bereich öffentlicher Plätze, Straßenräume und Gebäude, können auch einzelne Bürger, durch die Verbesserung ihres privaten Wohnumfeldes einen wesentlichen Beitrag zur Dorferneuerung leisten. Daher können in der Dorferneuerung insbesondere auch private Bau- und Sanierungsvorhaben beraten und gefördert werden.
Grundsätzliche Förderungsvoraussetzungen
- Das Dorferneuerungsverfahren muss eingeleitet sein. Dies ist in der Gemeinde Faulbach mit Ortsteil Breitenbrunn der Fall.
- Die Maßnahme muss im Dorferneuerungsgebiet liegen, den Zielen und Leitlinien der Dorferneuerung oder den konkreten Vorgaben des Dorferneuerungsplanes entsprechen. Die Fördergebietskarten finden Sie unten stehend.
- Vor Baubeginn muss ein Förderantrag gestellt worden sein und eine schriftliche Zustimmung des Amtes für Ländliche Entwicklung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorliegen.
- Vorhaben mit einer Fördersumme von unter 1.000,- € sind nicht förderfähig.
Um eine dorfgerechte Gestaltung privater Maßnahmen im Sinne der Dorferneuerung Faulbach zu gewährleisten, wird eine unverbindliche Beratung durch den Dorferneuerungsplaner dringend empfohlen. Eine solche Beratung ist für den privaten Antragsteller kostenlos.
Grundsätzlich ist dazu ein formloser Antrag auf Beratung schriftlich beim Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft Faulbach, Zeller Str. 40, 97082 Würzburg zu stellen. Alternativ kann der Antrag auch per Fax (Nr.: 0931 – 41 01 250) oder per E-Mail unter poststelle@ale-ufr.bayern.de bzw. gerald.kolb@ale-ufr.bayern.de eingereicht werden. Der Beratungsantrag soll neben den Kontaktdaten des Antragstellers auch Angaben zum Beratungsobjekt (Straße/Hausnummer oder Flurstücksnummer) und zur geplanten Maßnahme selbst enthalten (z.B. neue Dacheindeckung, Neugestaltung der Fassade, Umgestaltung von Hof- oder Vorbereichen etc.).
Die Teilnehmergemeinschaft wird dann die Planungsbüros Tropp-Plan aus Aschaffenburg (ortsräumliche Hochbauplanung) oder arc.grün aus Kitzingen (Grün- und Freiflächenplanung) beauftragen, die Beratung durchzuführen.
Wichtig: Zum Zeitpunkt der Antragsstellung darf mit der jeweiligen Maßnahme noch nicht begonnen worden sein.
Ab wann wird gefördert: Siehe S. 11, Punkt 7.4
Wichtige finanzielle Informationen für private Maßnahmen: Informationen auf S. 15, Punkt 2.11 und 2.12